Nach den rechtlichen Vorgaben ist der Wasserverband Süderdithmarschen berechtigt, die Abwasserentsorgung als eigenständige Verbandsaufgabe durchzuführen. Diese Aufgabe nehmen wir seit dem 01.08.2001 wahr
Für diejenigen Mitgliedsgemeinden, die von einer übertragungsmöglichkeit der Abwasserbeseitigungspflicht Gebrauch machen und das Satzungsrecht mit übertragen, übernimmt der Verband die Herstellung
und Unterhaltung aller technischen Anlagen sowie die Ermittlung der Gebühren und Beiträge und deren Einzug. Die Wahrung des gemeindlichen Einflusses ist weiterhin durch die Mitgliedschaft bzw. entsprechendes Stimmrecht
beim Wasserverband gegeben. Der Wasserverband, welcher ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, hat bereits mit einer Vielzahl von Kommunen öffentlich-rechtliche Aufgaben- und Pflichtenübertragungsverträge
abgeschlossen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die Bündelung des technischen, rechtlichen und kaufmännischen Sachverstandes im Wasserverband die bestmögliche Lösung für den Kunden
erreicht wird. Die Aufgabe "Abwasserbeseitigung" verlangt eine kontinuierliche und umfängliche Leistungserbringung, die nicht nur in Euro und Cent gemessen werden darf. Die ständige Präsenz vor Ort ist
beim Bürger gefragt. Hierzu bedarf es einer Anlaufstelle, die gut und schnell zu erreichen ist. Der Wasserverband Süderdithmarschen bietet diesen Service.