Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserverbandes Süderdithmarschen in Nindorf ein Wasserschutzgebiet zum 1.1.2010 festgesetzt. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Schutzgebietsausweisung ist § 4 Abs.1 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-LWG).
Damit will das Ministerium das Eindringen von Schadstoffen in Grundwasser verhindern und so die öffentliche Trinkwasserversorgung der Bevölkerung für heute und zukünftig sicherstellen.
Die WSG-Flächen entsprechen den Einzugsgebieten der Wasserwerksbrunnen der öffentlichen Trinkwasserversorger. Das dort versickernde Wasser mit seinen Inhaltsstoffen erreicht irgendwann die Wasserwerksbrunnen. Als untere Wasserbehörde (UWB) ist der Kreis Dithmarschen für die überwachung der Wasserschutzgebiete zuständig. Der Kreis Dithmarschen bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser.