Der Wasserverband Süderdithmarschen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 sowie des landesrechtlichen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetzt (AGWVG) vom 12. Februar 1995.
Der Verband hat die Aufgaben:
- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
- Abwasserbeseitigung,
- Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Verwertung und Erzeugung regenerativer Energien und
- Förderung und überwachung der vorstehenden Anlagen.
Die Mitgliedsgemeinden entsenden gemäß Satzung Vertreter in die Verbandsversammlung. Aus der Verbandsversammlung wird der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter gewählt.