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Wann werden die Wasserzählerstände abgelesen?
Der Verband bedient sich bereits seit Jahren erfolgreich der Kundenselbstablesung zum Jahresende. Die Kundenselbstablesung ist für den Verbraucher die einfachste Form dem Verband seine Verbräuche mitzuteilen. Hier wird in den letzten Jahren immer mehr die Datenübermittlung über das Internet, mittlerweile 30%, genutzt. Erhalten wir vom Kunden keine Zählerstände, so wird dieser von uns nach den Vorjahresverbräuchen geschätzt.
Wann werden die Wasserzähler getauscht?
Die vom Wasserverband eingesetzten Wasserzähler sind für sechs Jahre geeicht. Der Verband tauscht diese Zähler nach sechs Jahren kostenfrei aus.
Warum ergibt sich auf der Jahresendabrechnung immer eine Restzahlung?
Die auf der Jahresabrechnung ausgewiesene "Restzahlung" ergibt sich aus dem 6. Abschlag und der Mehr- oder Minderverbräuche gem. Zählerdatenübermittlung (abzgl. der gezahlten Abschläge). Die Restzahlung bedeutet also nicht automatisch gleich ein Mehrverbrauch oder eine Nachzahlung.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.
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Wie werden die Abschläge für das lfd. Jahr berechnet?
Aus den Vorjahresverbräuchen berechnen wir aufgrund der aktuell geltenden Preisblätter den voraussichtlichen Zahlungsbetrag. Dieser wird auf 6 Abschläge verteilt. Die Abschläge sind alle 2 Monate fällig jeweils zum 01. April / 01. Juni / 01. August / 01. Oktober / 01. Dezember und der 6. Abschlag mit der Jahresabrechnung nach der Zählerablesung.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.
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Wie werden die Abwassermengen ermittelt?
Als Grundlage für die Berechnung der Abwassermenge wird die Menge des verbrauchten Frischwassers im Leistungszeitraum herangezogen. Es gibt keine separaten Abwasserzähler.
Warum sind die Abwasserentgelte in den Gemeinden so unterschiedlich?
Der Wasserverband muss für jede Abwassergemeinde kostendeckend wirtschaften und einen ausgeglichenen Haushalt erzielen.
Warum wird bei dem Abwasserentgelt keine MwSt. ausgewiesen?
Als hoheitliche Aufgabe unterliegt die Abwasserbeseitigung von öffentlichen Unternehmen nicht der Mehrwertsteuer. Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht müssen Umsatzsteuer entrichten.
Wie werden diese Preise kalkuliert?
Als kommunales Wasserversorgungsunternehmen werden die Preise nach dem Kostendeckungsprinzip ohne Gewinnerzielungsabsicht kalkuliert. Die Entgeltkalkulation für das Abwasser erfolgt nach dem "Kommunalen-Abgaben- Gesetz" (KAG). Für jede Abwassergemeinde (= geschlossenes Abwassernetz) ist eine gesonderte Kalkulation aufzustellen. Alle Preisanpassungen müssen von den Vertretern der Mitgliedsgemeinden beschlossen werden.
Wo und wann werden Kunden über Preise informiert?
Die Preise für die Wasserversorgung finden sich unter den "Ergänzenden Bestimmungen", die der Abwasserbeseitigung unter den Preisblättern der jeweiligen Gemeinden und sind auf der Homepage unter Kundenservice einzusehen. Werden Preise angepasst wird dieses unter den "Amtlichen Bekanntmachungen" in der regionalen Tageszeitung veröffentlicht. Auf Anfrage können wir die Preisblätter zusenden.
Ist es geplant den Wasserverband Süderdithmarschen zu privatisieren?
Nein, der Wasserverband Süderdithmarschen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit 58 Mitgliedsgemeinden aus den Kreisen Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde. Hier gibt es keine Bestrebungen den Verband zu privatisieren.
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